FAQ – Häufig gestellte Fragen

Eine Bonitätsabfrage dient dazu, Auskunft über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten zu erlangen. Hierzu zählen auch eventuelle Mahnverfahren, gerichtlich titulierte Forderungen oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Selbstverständlich unterliegen alle Auskünfte dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Daher prüfen wir vor der Anmietung einer Wohnung oder Gewerbefläche mit Ihrem Einverständnis Ihre Bonität. Hierzu bitten wir Sie, uns eine aktuelle Bonitätsauskunft zukommen zu lassen. Diese erhalten Sie unter folgenden Link.

Die Kündigung Ihres Mietvertrages muss schriftlich an uns als Vermieter erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder nur mündlich ist unwirksam. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende und muss spätestens am 3. Werktag eines Monats vorliegen (Bitte beachten Sie, dass auch der Samstag ein Werktag ist).

Fallbeispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats August bei Ihrem Vermieter ein. So endet das Mietverhältnis dann mit Ablauf des 31.10. des betreffenden Jahres.

Nein, die Vermietung erfolgt in der Regel durch unsere eigenen Mitarbeiter und ist daher provisionsfrei.

Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Mietsicherheit in Höhe von drei Monatskaltmieten zu erbringen. Diese sollte in Form eines Sparbuchs mit Verpfändungserklärung oder in bar bis spätestens zur Schlüsselübergabe an uns als Vermieter übergeben werden.

Nach vereinbarungsgemäßer Rückgabe Ihrer Wohnung wird geprüft, ob die Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Miet -oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Auszahlung der Mietkaution veranlasst.

Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir ggf. einen Einbehalt für evtl. nachträgliche Forderungen (z. B. aus der Nebenkostenabrechnung) bis zu 12 Monate nach Vertragsende einbehalten können, da eine Abrechnung teilweise erst im darauffolgenden Jahr möglich ist.

Es bedarf grundsätzlich unserer Zustimmung als Vermieter, wenn in den Mieträumen ein Tier gehalten werden soll. Kleintiere (z. B. Wellensittich, Zierfisch), durch deren Haltung keinerlei Schäden, Belästigungen oder Gefährdungen entstehen können, sind jedoch auch ohne Zustimmung zulässig. Sollten aufgrund der Tierhaltung Schäden an der Mietsache entstehen, sind diese auf Kosten des Mieters zu beseitigen bzw. zu beheben. Wenn es aufgrund von genehmigten Tierhaltungen zu Störungen von Dritten kommt, kann eine Tierhaltung nachträglich untersagt werden.

Sollten Sie in Ihrer Wohnung oder in den Gemeinschaftsflächen einen berechtigten Mangel feststellen, dann teilen Sie uns diesen bitte umgehend mit. Hierfür können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden oder unser Schadensmeldeformular im Downloadbereich herunterladen, ausfüllen und per E-Mail zusenden.

Sollten Sie in Ihrer Wohnung oder in den Gemeinschaftsflächen einen berechtigten Mangel feststellen, dann teilen Sie uns diesen bitte umgehend mit. Hierfür können Sie gerne unser Kontaktformular verwenden oder unser Schadensmeldeformular im Downloadbereich herunterladen, ausfüllen und per E-Mail zusenden.

Bitte verlieren Sie keine Zeit und wenden Sie sich umgehend an uns. Gemeinsam mit unserem für das Objekt zuständigen Ansprechpartner finden wir eine Lösung und können ggfs. eine Ratenzahlung vereinbaren.

Bitte sprechen Sie den Verursacher zunächst einmal direkt an und bitten ihn freundlich unter Hinweis auf die Hausordnung und die gesetzlichen Regelungen um Rücksichtnahme. Ein direktes und freundlich geführtes Gespräch kann häufig eine schnelle Lösung herbeiführen. Falls die Störungen trotzdem noch massiv sind und sich die Situation auch nach einem persönlichen Gespräch nicht ändert, wenden Sie sich bitte direkt an den für das Objekt zuständigen Ansprechpartner.
Wichtig: Bitte machen Sie sich genaue Aufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit sowie dem vermutlichen Grund / der Ursache der Ruhestörung. Nur so können wir gegen die Ruhestörung gezielt vorgehen und ggf. weitere Schritte einleiten.

Grundsätzlich können Sie gerne einen an der Anmietung der gekündigten Wohnung interessierten Nachmieter vorschlagen. Wir sind als Vermieter jedoch nicht verpflichtet, mit einem von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen und den mit Ihnen bestehenden Mietvertrag ggf. auch schon vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist zu beenden.

Sollten Sie einen zusätzlichen Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem für das Objekt zuständigen Ansprechpartner in Verbindung. Zur Sicherheit aller Mieter verfügen die meisten unserer Objekte über zentrale Schließanlagen, so dass Sie nicht selbst einen zusätzlichen Schlüssel herstellen lassen können.

Wurde ein Schlüssel gestohlen oder verloren, dann melden Sie den Verlust bitte unverzüglich bei dem für das Objekt zuständigen Ansprechpartner. In besonderen Fällen empfehlen wir auch eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzugeben und den Schaden Ihrer Versicherung zu melden.

Bitte teilen Sie uns bei einem Bankwechsel unverzüglich Ihre neuen Bankverbindungsdaten mit. Diese werden u. a. für die Überwachung des Zahlungseingangs der monatlichen Miete und den Nebenkostenvorauszahlungen sowie die Nebenkostenabrechnungen benötigt.

Auch nach der Beendigung eines Mietverhältnisses teilen Sie uns bitte bis zum Erhalt der abschließenden Nebenkostenabrechnung (diese kann teilweise erst nach bis zu 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses erstellt und zugesandt werden) immer Ihre neuen Kontaktdaten mit. Nur so können wir Ihnen noch eventuelle Einbehalte für offene Nebenkostenabrechnungen aus der Mietkaution nachträglich auszahlen.