Mieter ABC
Abfall
Der beste Müll ist bekanntlich der, der gar nicht erst anfällt. Insbesondere Mehrwegsysteme tragen ganz wesentlich zur Abfallvermeidung bei. Sie können beispielsweise auch überflüssige Umverpackungen direkt im Geschäft lassen.
Um Abfälle umweltgerecht zu entsorgen, ist eine sortenreine Trennung der Abfälle eine unverzichtbare Voraussetzung. Bei konsequenter Abfalltrennung sind auch deutliche Einsparungen möglich, was sich positiv auf Ihre Betriebskostenabrechnung auswirkt.
Abfallkalender Stadt Bremen
Sollten Sie Fragen zu den Abfalltagen haben, so können Sie sich bei der „Entsorgung Kommunal Bremen“ gezielt informieren. Eine Liste zur Entsorgung einzelner Stoffe und Materialien finden sie hier.
Brandschutz
Jeder Einzelne kann dazu beitragen, Brände zu verhindern oder Brandschäden zu verringern. Bitte beachten Sie: Flure, Treppenaufgänge und Kellergänge müssen immer als Flucht- und Rettungswege freigehalten werden. Es dürfen sich dort keine brennbaren Materialien befinden. Brandschutztüren müssen immer geschlossen sein. Lagerung von Sperrmüll, abgestellte Kinderwagen und die Aufbewahrung brennbarer Flüssigkeiten sind in den v. g. Bereichen untersagt. Offenes Feuer, wie Kerzen oder ein Gasherd niemals unbeaufsichtigt lassen. Rauchen Sie niemals im Bett und entsorgen Sie die Zigaretten ausschließlich in nichtbrennbare Behälter. Im Falle eines Brandes bitte sofort die Wohnung verlassen und vorher alle Sicherungen herausnehmen.
Bürge / Mieterbürgschaft
Sie möchten einen Mietvertrag abschließen und haben (z. B. als Schüler, Student o. ä.) kein geregeltes Einkommen oder kein festes Arbeitsverhältnis? Dann benötigen Sie in der Regel einen Bürgen (z. B. Eltern, Geschwister, Verwandte o. ä.), der für Sie für die Zahlung der Miete und der Nebenkosten bürgt.
Chemikalien
Reinigen Sie alle Oberflächen nur mit milden Reinigern, die für die Oberflächen Ihrer gemieteten Wohnung verträglich sind. Bei hartnäckigen Verschmutzungen testen Sie neue Reiniger erst an einer kleinen und unauffälligen Stelle aus, bevor diese großflächig angewendet werden. Im Zweifel lassen Sie sich von geeigneten Fachfirmen beraten oder setzen Sie sich mit unseren Ansprechpartnern in Verbindung.
Fenster
Lassen Sie ganz geöffnete Fenster und Balkontüren nicht unbeaufsichtigt. Durch plötzlich auftretende Windböen können heftig auf- oder zuschlagende Fenster- und Türflügel sowohl Ihre Möblierung wie auch die Fenster- und Türrahmen beschädigen. Schließen Sie gekippte Fenster, indem Sie den Rahmen des Fensterflügels auf beiden Seiten des Fensters zudrücken und erst bei vollständig geschlossenem Fenster den Griff zur Verriegelung drehen.
Gartenpflege
Die Gartenpflege wird bei den meisten Objekten über einen von uns beauftragten Hausmeisterdienst / Gartenfachbetrieb durchgeführt. Im Einzelfall ist dies durch Sie als Mieter durchzuführen. Dies ist dann in Ihrem Mietvertrag gesondert aufgeführt.
Haustür
Bitte halten Sie die Haustür und ggf. vorhandene weitere Außentüren stets geschlossen. Nur so kann möglichst wirksam das unbefugte eindringen Fremder in das Haus verhindert werden.
Heizen
Als ideale Raumtemperaturen gelten: Wohnräume 20° bis 21°C, Flure, Dielen und Schlafräume 15° bis 18° C, Badezimmer bis zu 24°C. Die Heizung sollte bei Abwesenheit nie ganz abgestellt werden. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur.
Tipp: Heizkörper sollten nicht mit Möbeln zugestellt oder mit Vorhängen verhängt sein, weil sie dann die Raumluft nicht effizient erwärmen können.
Information
Nutzen Sie die Informationen unseres Mieterportals und, sofern vorhanden, den Aushang (schwarzes Brett) in Ihrem Haus. So können Sie in vielen Fällen unkompliziert und zu jeder Tageszeit eine Antwort auf Ihre Fragen erhalten.
Jahresabrechnung
Siehe Nebenkostenabrechnung
Kaution
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Mietsicherheit in Höhe von drei Monatskaltmieten zu erbringen. Diese sollte in Form eines Sparbuchs mit Verpfändungserklärung oder in Bar bis spätestens zur Schlüsselübergabe an uns als Vermieter übergeben werden. Nach vereinbarungsgemäßer Rückgabe Ihrer Wohnung wird geprüft, ob die Kaution ausgezahlt werden kann. Sollten keinerlei Miet -oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sein, wird die Auszahlung der Mietkaution veranlasst. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir ggf. einen Einbehalt für evtl. nachträgliche Forderungen (z. B. aus der Nebenkostenabrechnung) bis zu 12 Monate nach Vertragsende einbehalten können, da eine Abrechnung teilweise erst im darauffolgenden Jahr möglich ist.
Kündigung
Ich habe meine Wohnung gekündigt, wie geht es nun weiter?
Nachdem wir Ihre schriftliche Kündigung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine Kündigungsbestätigung. Anschließend melden wir uns bei Ihnen zwecks eines Termins zur Vorabnahme. Hier werden folgende Punkte begutachtet:
- In welchem Zustand befindet sich die Wohnung und sind noch Schönheitsreparaturen auszuführen.
- Sind Einbauten, die zur Grundausstattung der Wohnung gehören, beschädigt.
- Befinden sich mietereigene Einbauten in der Wohnung (z. B. Einbauküche)
Bis zur Endabnahme werden wir noch mit Interessenten für Ihre Wohnung zur Besichtigung bei Ihnen vorbei schauen. Nach Erledigung evtl. notwendiger Arbeiten werden wir mit Ihnen einen Abnahmetermin vereinbaren. Hier wird auch ein Abnahmeprotokoll gefertigt und es werden alle vorhandenen Wohnungsschlüssel übergeben. Betriebs- und Heizkosten werden für ein Kalenderjahr abgerechnet. Sie erhalten im Laufe des folgenden Kalenderjahres die anteilige Abrechnung. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihre neue Anschrift mitteilen.
Lärm
Bitte sprechen Sie den Verursacher zunächst einmal direkt an und bitten ihn freundlich unter Hinweis auf die Hausordnung und die gesetzlichen Regelungen um Rücksichtnahme. Ein direktes und freundlich geführtes Gespräch kann häufig eine schnelle Lösung herbeiführen. Falls die Störungen trotzdem noch massiv sind und sich die Situation auch nach einem persönlichen Gespräch nicht ändert, wenden Sie sich bitte direkt an den für das Objekt zuständigen Ansprechpartner.
Wichtig: Bitte machen Sie sich genaue Aufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit sowie dem vermutlichen Grund/ der Ursache der Ruhestörung. Nur so können wir gegen die Ruhestörung gezielt vorgehen und ggf. weitere Schritte einleiten.
Lärmschutz
Die Ruhezeiten sind aus Rücksicht auf andere Hausbewohner einzuhalten. In der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr, mittags von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich alle Bewohner verpflichtet, die Zimmerlautstärke einzuhalten.
Vermeiden Sie bei Renovierungen geräuschvolle Arbeiten nach 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen sollte Renovierungslärm ganz unterbleiben.
Die Nachtruhe gilt auch für Partys. Haben Sie Grund zum Feiern, sollten Sie Ihre Nachbarn mit einem Hinweis um Verständnis bitten, um Ärger zu vermeiden. Musik auf Zimmerlautstärke und Fenster bitte geschlossen halten.
Lüften
Lüften Sie mehrmals täglich. Kurz und kräftig für ca. 5 Minuten alle Fenster und Türen weit öffnen – auch im Winter. Wichtig: während des Lüftens die Thermostate schließen. Beim Kochen, Waschen, Bügeln etc. die Türen zu anderen Zimmern geschlossen halten und die feuchte Luft möglichst sofort nach draußen ableiten.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch in einer Broschüre in unserem Bereich „Mieterservice – Richtiges Heizen und Lüften“.
Mängel
Sollten Sie in Ihrer Wohnung oder in den Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus etc.) einen Schaden feststellen, wenden Sie sich bitte an uns. Hierzu können Sie unser Kontaktformular benutzen und uns den Schaden schnell und einfach mitteilen. Anlagen (z. B. Fotos), auf denen der Mangel ersichtlich ist, können bei Bedarf beigefügt werden.
Mietzahlung
Ihre Mietzahlungen an uns müssen Sie so rechtzeitig anweisen, dass der Mietbetrag (Grundmiete und Nebenkosten) spätestens am 3. Tag des Monats auf unserem Konto eingegangen ist. Bei sonstigen Fragen zu Mietzahlungen wenden Sie sich gerne direkt an uns. Sollte es einmal vorkommen, dass sich eine nicht voraussehbare Situationen ergibt und Sie aufgrund finanzieller Schwierigkeiten Ihre Miete einen Monat nicht zahlen können, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Gemeinsam mit unserem für das Objekt zuständigen Ansprechpartner finden wir eine Lösung und können ggfs. eine Ratenzahlung vereinbaren.
Möblierung
Achten Sie darauf, dass insbesondere hinter großen Möbeln einige Zentimeter Platz zur Wand verbleiben sollen, damit eine Luftzirkulation ermöglicht wird und so Feuchtigkeits- und Schimmelschäden vermieden werden. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch in einer Broschüre in unserem Bereich „Mieterservice – Richtiges Heizen und Lüften“.
Nachmieter
Grundsätzlich können Sie gerne einen an der Anmietung der gekündigten Wohnung interessierten Nachmieter vorschlagen. Wir sind als Vermieter jedoch nicht verpflichtet, mit einem von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter einen Mietvertrag abzuschließen und den mit Ihnen bestehenden Mietvertrag ggf. auch schon vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist zu beenden.
Namensschilder-Nachbestellung
Bei Abschluss des Mietvertrages werden von uns neue Namensschilder für die Klingeltafel, die Wohnungstür und für den Briefkasten bestellt und vom Hausmeisterdienst angebracht. Falls sich im Laufe der Mietzeit Ihr Name ändert, so teilen Sie uns bitte diese Änderung schriftlich mit.
Nebenkostenabrechnung
Einmal jährlich wird für Ihre Wohnung eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Hierzu werden die genauen Verbräuche sowie die weiteren anteilig von Ihnen zu zahlenden Kosten ermittelt. Dieser Betrag wird mit Ihren monatlichen Nebenkosten-Vorauszahlungen verglichen. Im Ergebnis können sich daraus dann ggf. Nachzahlungen oder aber auch Rückerstattungen ergeben.
Provision
Muss ich bei Anmietung einer Wohnung eine Provision zahlen? Nein, die Vermietung erfolgt in der Regel durch unsere eigenen Mitarbeiter und ist daher provisionsfrei.
Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder retten Leben und sind in allen Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben. Zu Ihrem und zum Wohl Ihrer Kinder, haben wir jede Wohnung in unserem Bestand mit modernen Rauchwarnmeldern ausstattet.
Um die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder über mehrere Jahre zu gewährleisten, wurde gemäß der jeweiligen Landesbauordnung gesetzlich festgehalten, dass die Geräte regelmäßig – mind. 1x jährlich – gewartet werden müssen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Rauchwarnmelder keine Brände verhindern. Sie können aber Brandrauch erkennen und Sie rechtzeitig mit einem lautstarken Signal warnen.
Weitere Informationen zu Rauchwarnmeldern stehen Ihnen in unserem Bereich „Mieterservice – Hinweise für Rauchmelder“ zur Verfügung.
Schlüssel
Sollten Sie einen zusätzlichen Schlüssel für Ihre Wohnung benötigen, so setzen Sie sich bitte mit dem für das Objekt zuständigen Ansprechpartner in Verbindung. Zur Sicherheit aller Mieter verfügen die meisten unserer Objekte über zentrale Schließanlagen, so dass Sie nicht selbst einen zusätzlichen Schlüssel herstellen lassen können.
Wurde ein Schlüssel gestohlen oder verloren, dann melden Sie den Verlust bitte unverzüglich bei dem für das Objekt zuständigen Ansprechpartner. In besonderen Fällen empfehlen wir auch eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzugeben und den Schaden Ihrer Versicherung zu melden.
Schönheitsreparaturen
Als Mieter verpflichtet man sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auf eigene Kosten auszuführen. Dazu gehören folgende Arbeiten: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie das Pflegen und Reinigen des Fußbodens (Teppich, Parkett, Laminat, Fliesen). Bei Auszug müssen Decken und Wände, Fenster und Türen innerhalb der Mieträume in hellen, neutralen Farben gestrichen / tapeziert sein. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden. Diese Reparaturen müssen generell „fachgerecht“ ausgeführt werden.
Schufa-Auskunft
Eine Schufa-Auskunft (Bonitätsabfrage) dient dazu, Auskunft über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten zu erlangen. Hierzu zählen auch eventuelle Mahnverfahren, gerichtlich titulierte Forderungen oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Selbstverständlich unterliegen alle Auskünfte dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Daher prüfen wir vor der Anmietung einer Wohnung oder Gewerbefläche mit Ihrem Einverständnis Ihre Bonität. Hierzu bitten wir Sie, uns eine aktuelle Bonitätsauskunft zukommen zu lassen. Diese erhalten Sie unter folgenden Link.
Sperrmüll
Sollten Sie Sperrmüll entsorgen wollen, benachrichtigen Sie bitte die zuständigen Entsorgungsbetriebe. Stellen Sie den Sperrmüll frühestens am Abend vor dem Abfuhrtag gut sichtbar an eine für die Abfuhr erreichbare Stelle. Nach Abfuhr des Sperrmülls kontrollieren Sie bitte den Abholungsort. Für die Entsorgung ggf. zurückgebliebener Gegenstände oder die Reinigung entstandener Verschmutzungen sind Sie verantwortlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Tierhaltung
Es bedarf grundsätzlich unserer Zustimmung als Vermieter, wenn in den Mieträumen ein Tier gehalten werden soll. Kleintiere (z. B. Wellensittich, Zierfisch), durch deren Haltung keinerlei Schäden, Belästigungen oder Gefährdungen entstehen können, sind jedoch auch ohne Zustimmung zulässig. Sollten aufgrund der Tierhaltung Schäden an der Mietsache entstehen, sind diese auf Kosten des Mieters zu beseitigen bzw. zu beheben. Wenn es aufgrund von genehmigten Tierhaltungen zu Störungen von Dritten kommt, kann eine Tierhaltung nachträglich untersagt werden.
Trickbetrüger
Leider kommt es immer wieder vor, dass unbekannte Personen an der Wohnungstür auftauchen, bei denen es sich um dreiste Trickbetrüger oder illegale Haustürgeschäfte handelt. Passen Sie auf und beachten Sie folgende Punkte:
- Kaufen oder unterschreiben Sie nichts an der Haustür
- Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von den Mitarbeitern der Buhlmann Verwaltungsgesellschaft angekündigt worden sind.
- Haben Sie immer ein Telefon/Handy in greifbarer Nähe
- Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung
- Geben Sie kein Geld an Personen, an die Sie sich nicht erinnern können
- Sagen Sie niemandem Ihre Kontonummer und Geheimzahl
Untervermietung
Sie benötigen für jede Untervermietung die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Durch die Untervermietung dürfen nicht mehr Personen in der Wohnung wohnen, als es Wohnräume gibt.
Versicherungen
Die Frage, wie viele Versicherungen der Mensch braucht, ist ganz individuell zu entscheiden und kann ggf. auch mit Ihrem persönlichen Versicherungsberater besprochen werden. Zwei Versicherungen sollten Ihnen als Mieter aber aus unserer Sicht nicht fehlen:
- Hausratversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
Winterdienst
Ein Winterdienst wird von uns als Vermieter beauftragt.
Wohngeld
Personen mit geringem Einkommen haben einen Anspruch auf Wohngeld. Bei der zuständigen Wohngeldstelle können Sie den Antrag stellen.
X-Mas
Wir wünschen allen unseren Mietern eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass wir als Ihre Mietverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen haben, da auch wir die Festtagszeit mit unseren Familien feiern wollen. Im Notfall wenden Sie sich bitte an den in Ihrem Haus oder auf unserem Anrufbeantworter bekanntgegebenen Notdienst. Ab Anfang Januar stehen wir dann gerne wieder für Sie zur Verfügung.
Zwischenablesung
Im Falle eines Mieterwechsels innerhalb des laufenden Abrechnungsjahres werden die direkt der Wohnung zugeordneten Zähler abgelesen, um mit der nächsten Nebenkostenabrechnung die zeitlich anteilig anfallenden Nebenkosten genau bestimmen zu können.
Zuhause
Wir setzen uns dafür ein, dass die von Ihnen bei uns gemietete Wohnung Ihr Zuhause ist. Helfen Sie bitte mit Achtsamkeit und gegenseitiger Rücksichtname mit, im Haus Ihrer Wohnung ein Zuhause für alle Mieter zu ermöglichen.